Irgendwie habe ich auch nach dem Beschluss immer noch gehofft, dass irgendwer aufsteht und sagt, das ist alles Blödsinn. Aber leider ist dem nicht so. Heute erschien die Waffenrechtsverschärfung im Bundesgesetzblat und tritt morgen, dem 31.10.2024, in Kraft.
Ja. Nun ist der Alptraum aller Messer- und Waffenfreunde dann doch endlich Realität! Gestern habe ich hier von meinem ersten Verschlossenem Behältnis geschrieben. Heute dazu noch ein Video gedreht und gerade veröffentlicht. Und schnell und leise ist das neue Waffenrecht der neue Status Quo.
Auf dem Weg von der Arbeit nach Hause schnell noch ein Wenig bei Facebook vorbei geschaut und da stand die aktuelle Info vom Verband Deutscher Büchsenmacher (VDB). Da war sie nun, die Horrornachricht und die neue Realität ist nun live und in Farbe da.
Natürlich bin ich damit weiterhin nicht einverstanden, aber der Realität muss man sich nun mal stellen und das Beste daraus machen.
Ich finde, dass der VDB alle rechtlichen Veränderungen gut auf seiner Webseite zusammengefasst hat und verlinke sie euch daher einfach nur: Das sind die Neuerungen in der Waffenrechtsnovelle
Jeder muss aus diesen Neuerungen im Waffenrecht seinen eigenen Weg finden, wie er in Zukunft mit seinem Messer verfahren will. Ich kann Leute durchaus verstehen, die sagen, dass sich für sie nichts ändert und das Ihnen solch ein Gesetz egal ist.
Aber wir leben alle in unserer eigenen Realität und für viele kann ein Verstoß gegen das Waffenrecht ernste berufliche Konsequenzen oder auch bei einem Waffenträger den Verlust der Zuverlässigkeit bedeuten.
Ich leite für mich im Grunde folgendes ab:
Meine Messer landen in einem verschlossenen Behältnis bis ich sie benötige.
Im Direktzugriff am Mann bleibt eigentlich nur noch die Taschenlampe, die bei mir ja auch Mittel der Wahl für die Selbstverteidigung ist.
So bin Ich auf der sicheren Seite und kann rechtlich nicht belangt werden.
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