Am Wochenende wurden während der Proteste gegen den AfD-Parteitag in Erfurt mehrere Pressevertreter angegriffen. Journalisten berichteten von Verfolgungen, Schlägen und Tritten. Betroffen waren unter anderem Reporter von Apollo News. Auch Mitarbeiter der Jungen Freiheit und von Weichreite TV berichteten von Übergriffen.
Unabhängig davon, wie man zu diesen Medien steht, darf es darauf nur eine Antwort geben: Gewalt gegen Journalisten ist ein Angriff auf die Pressefreiheit.
Auffällig finde ich zudem, wie unterschiedlich auf diese Vorfälle reagiert wird. Während konservative Medien das Thema deutlich aufgreifen, fällt die Resonanz aus vielen anderen Medien vergleichsweise zurückhaltend aus.
Hinzu kommt die Pressekonferenz der NGO Widersetzen am Sonntag. Dort wurden Fragen von Journalisten von Apollo News, Bild und Welt zunächst nicht beantwortet. Als Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks später eine ähnliche Frage stellten, fiel der Kommentar, Faschisten mit Presseausweis blieben Faschisten.
Auch darüber wurde bislang vergleichsweise wenig diskutiert. Dabei geht es hier um einen Grundsatz: Die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes gilt nicht nur für Journalisten, deren Haltung oder Medium einem gefällt. Sie schützt gerade auch unbequeme, kritische oder politisch anders eingeordnete Stimmen.
Mich irritiert deshalb, dass aus Politik und großen Teilen der Medienlandschaft bislang nur wenige deutliche Reaktionen zu hören sind. Gerade wenn die Pressefreiheit betroffen ist, sollte es keine Rolle spielen, ob das Opfer für öffentlich-rechtliche Sender, eine Regionalzeitung oder ein konservatives Medium arbeitet.
Man kann einen einfachen Gedankenversuch machen: Wären Journalisten der taz oder anderer linker Medien auf einer rechten Demonstration körperlich angegriffen worden, wäre die öffentliche und politische Reaktion vermutlich erheblich größer ausgefallen. Genau deshalb sollte unser Maßstab immer derselbe sein – unabhängig von der politischen Ausrichtung der Betroffenen.
Pressefreiheit ist kein Privileg für einzelne Redaktionen. Sie ist ein Grundrecht. Und Grundrechte müssen für alle gleichermaßen gelten.