Auswüchse des Waffenrechts: Wenn der Normalbürger drangsaliert wird

Die Auswirkungen der jüngsten Verschärfung des Waffenrechts sind nach gut einem Dreivierteljahr deutlich spürbar – allerdings selten bei jenen Personengruppen, die Messer als Tatwaffe einsetzen. Stattdessen fühlen sich oft Normalbürger drangsaliert, wie das Beispiel Darmstadt zeigt.

Im vergangenen Jahr wurde das deutsche Waffenrecht verschärft; insbesondere das Mitführen von Messern in der Öffentlichkeit wurde stark reglementiert und in bestimmten Bereichen sogar verboten. Bereits zum Weihnachtsmarkt 2024 zeigten Fernsehberichte, dass anlasslose Kontrollen nicht das gewünschte Klientel treffen. Vielmehr sind es normale Menschen, die versehentlich ein Schweizer Taschenmesser in Handtasche, Hosentasche oder Rucksack mit sich führen.

Schon vor der Verschärfung warnten Verbände, Messerhersteller und Fachleute davor, dass diese Regelungen eher zu einer Kriminalisierung der Normalbürger führen würden. Gerade in Waffenverbotszonen wie Märkten, Veranstaltungen oder Partymeilen läuft die Polizei zur Höchstform auf und drangsaliert zumeist unbescholtene Bürger.

In Darmstadt ist dies nun in ein Extrem ausgeartet, wie dieser Artikel zeigt:

https://www.fr.de/rhein-main/darmstadt/waffenkontrolle-bitte-alle-aussteigen-in-darmstadt-werden-fahrgaeste-aus-bussen-und-strassenbahnen-gebeten-93794554.html

Beim Lesen dieses Artikels kam mir unweigerlich der Gedanke: Ist die Gestapo wieder da? Situationen, in denen normale Bürger aus Bussen oder Straßenbahnen aussteigen und sich vor Polizeiwagen oder Wänden aufstellen müssen, während ein Großaufgebot an Beamten sie am Entfernen hindert, erinnern stark an einen Polizeistaat.

Die Polizei in Darmstadt verkauft diese Aktionen als Erfolg: Zwölf Kontrolltage, 900 kontrollierte Personen und 16 eingezogene Messer. Welche Messer genau eingezogen wurden, wird nur rudimentär erklärt – es handelte sich um Taschen-, Teppich-, Klapp- sowie Springmesser. Betrachtet man diese Zahlen und die Art der eingezogenen Messer, muss man ironisch feststellen: Ganz toll! Wahrscheinlich sind zwei Drittel davon schon von der Konstruktion her nicht als Waffe gedacht oder einsetzbar.

Viel schlimmer finde ich die Art und Weise der Umsetzung. Solche Methoden, die wir seit 1945 nicht mehr kennen sollten, werden das Vertrauen der Bürger in ihre Polizei nachhaltig schädigen. Diese polizeistaatlichen Methoden zeigen kaum Wirkung bei der Durchsetzung eines Verbots. Eine massive Konzentration von Uniformen schreckt die eigentlichen „bösen Buben“, die ein Messer wirklich als Waffe führen, schon von weitem ab. Beschädigt wird stattdessen das Verhältnis vom Bürger zur Polizei, worauf auch dieser Kommentar zu den Polizeiaktionen hinweist:

https://www.fr.de/rhein-main/darmstadt/eigenartige-sicherheit-kommentar-zu-waffenverbotskontrollen-in-darmstadt-93794556.html

Ich rate jedem Messerfreund dringend dazu, sein Messer in einem verschlossenen Behältnis in Waffenverbotszonen zu transportieren. Dies ist legal und erlaubt. Ob die Regelung der „drei Handgriffe“, bis man das Messer in der Hand hat, in solchen Situationen wirklich Bestand hat, wage ich zu bezweifeln. Auch ist bisher nicht rechtssicher definiert, wie diese Handgriffe konkret aussehen. Daher: Lieber ein Schloss an die Tasche, in der das Messer ist. So sollte man auch massive Kontrollen ohne Ordnungswidrigkeitsanzeige und Verlust des Messers überstehen.

Verschlossenes Behältnis
Ein bitterer Beigeschmack bleibt jedoch: Wie weit entfernt sich Deutschland von seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wenn es Methoden von Diktaturen, Willkürherrschaften und Polizeistaaten zur Durchsetzung seiner Gesetze nutzt?
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